Das Kabinett beschloss Ende Mai die Novelle des Baugesetzbuchs. Diese soll
Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger machen.
Vorrang für den Wohnungsneubau bei Planungen, straffe Fristen für Genehmigungen, ein beschleunigtes
Verfahren bei Umweltprüfungen sowie neue rechtliche Handhaben bei
Schrottimmobilien sind die zentralen Elemente der Novelle. Sie basiert auf dem
Konzept von Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) vom März.
Weiterhin sollen in Milieuschutzgebieten energetische Sanierungen und altersgerechte
Umbauten erleichtert werden. Noch nicht abschließend geklärt ist, welche
besonderen Regeln für selbstnutzende Eigentümer in Milieuschutzgebieten gelten.
Das soll im weiteren parlamentarischen Verfahren von Bundestag und Bundesrat
konkretisiert werden. Das Gesetzesvorhaben soll vor der Sommerpause ab Mitte
Juli in den Bundestag.
Quelle: Ring Deutscher Makler