Es gibt zu wenig Wohnraum in Deutschland. Das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ soll nun helfen, dies zu ändern. Gefördert wird der Umbau von leerstehenden Gewerbeimmobilien zu Wohnungen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Programm im Überblick.

Deutschland braucht mehr Wohnraum. Aus diesem Grund ist nun das Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ des Bundesbauministeriums gestartet. Ab Juli 2026 ist ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit möglich, wenn aus leerstehenden Gewerbeimmobilien Wohneinheiten geschaffen werden. Das bietet eine große Chance, um durch Umbau und energetische Ertüchtigung umweltschonend neuen Wohnraum zu schaffen.

Was wird gefördert?
Gefördert wird der Umbau von Gewerbeimmobilien, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht zum Wohnen benutzt werden, zu Wohnungen. Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit geschaffen werden.

Gibt es Auflagen?
Ja. Die Immobilie muss mindestens auf das energetische Niveau „Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien“ (EH 85 EEd) saniert werden; ausgenommen sind Baudenkmale, diese müssen das energetische Niveau „EH Denkmal EE“ erreichen.

Wie hoch ist die Förderung?
Eine Wohnung kann mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden. Bedeutet: Bis zu 30 Prozent von maximal 100.000 Euro pro entstehende Wohneinheit gibt es als direkten Zuschuss. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Ausgaben im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung zählen allerdings nicht dazu. Die Förderung kann zudem mit anderen Förderungen kombiniert werden. Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird bei 300.000 Euro gedeckelt.

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind alle Selbstnutzer oder Investoren. Mit Investor ist der Auftraggeber der Maßnahme gemeint, der ein oder mehrere Nichtwohngebäude oder Teile solcher Gebäude zu Wohnraum umbauen möchte.

Wie hoch ist die Fördersumme?
Insgesamt stehen für das Jahr 2026 300 Millionen Euro bereit.

Wie fördert die Bundesregierung den Neubau von Wohnungen?
Familien mit geringen oder mittleren Einkommen können ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit zinsverbilligten Krediten aus dem Programm Wohneigentum für Familien (WEF) realisieren. Dadurch sind Ersparnisse von bis zu 35.000 Euro gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit möglich.

Seit Mitte Dezember 2025 fördert die Bundesregierung den Wohnungsneubau mit dem zeitlich befristeten Effizienzhaus 55-Plus-Programm. Hier und im Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gelten zudem seit Anfang März bessere Zinssätze.

Quelle: bundesregierung.de